Der BürgerBus Billerbeck ist ein Anruf-Bürgerbus, der mithilfe ehrenamtlichen Engagements das örtliche ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzt.
Unser BürgerBus verfolgt eine bedarfsorientierte Variante des Busverkehrs und verfolgt kein starres Linienkonzept. Der BürgerBus fährt nicht von Haltestelle zu Haltestelle.
Der BürgerBus-Verein
Engagierte Bürgerinnen und Bürger nehmen einen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs in Billerbeck, der ansonsten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu betreiben ist – ehrenamtlich in die eigenen Hände. Der Verein legt in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen (RVM) fest, wann, wo und wie oft der BürgerBus fährt. Er ist zuständig für die gesamte Organisation des Linienbetriebes.
Dazu gehören zahlreiche Aufgaben:
Die Stadt Billerbeck
Der BürgerBus-Verein wird von der Stadt Billerbeck finanziell unterstützt. Die Stadt hat sich verpflichtet, die ungedeckten Kosten für den BürgerBus zu übernehmen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der BürgerBus kostendeckend fährt. Diese Zusage der Stadt Billerbeck ist Voraussetzung für die Landesförderung und gibt dem BürgerBus Sicherheit und Rückhalt. Zudem wird der notwendige Weg durch die Entscheidungsgremien von der Stadtverwaltung unterstützt.
Das Verkehrsunternehmen (RVM)
Das Verkehrsunternehmen RVM nimmt den BürgerBus Billerbeck in sein Angebot auf, deckt die verkehrsrechtliche Seite des Projektes ab und berät den Verein bei planerischen Fragestellungen. Der RVM beantragt die Fördermittel für die Anschaffung des BürgerBusses und wird Eigentümer des Fahrzeuges. Das Verkehrsunternehmen übernimmt zunächst die Betriebskosten, d. h., dass alle Rechnungen an den RVM gehen und von dort beglichen werden. Dafür werden sämtliche Fahrgeldeinnahmen an den RVM überwiesen. Nach Abschluss des Kassenjahres rechnet das Unternehmen den gesamten Zahlungsverkehr über die Bilanz mit der Stadt Billerbeck ab.
Das Land NRW
Das Verkehrsministerium NRW unterstützt das BürgerBus-Projekt und stellt einen Festbetrag für die Anschaffung der Fahrzeuge sowie eine jährliche Organisationspauschale für vereinsinterne Zwecke zur Verfügung.